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   FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07   

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FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07 (https://dejure.org/2011,25205)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2011 - 6 K 6080/07 (https://dejure.org/2011,25205)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 6 K 6080/07 (https://dejure.org/2011,25205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab keine Vorlagepflicht zum BVerfG, wenn zu erwarten ist, dass die angefochtene Regelung anwendbar bliebe keine Kompetenz der FG zur Aufhebung einer als verfassungswidrig angesehenen Regelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab - keine Vorlagepflicht zum BVerfG, wenn zu erwarten ist, dass die angefochtene Regelung anwendbar bliebe - keine Kompetenz der FG zur Aufhebung einer als verfassungswidrig angesehenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Februar 2009 zu Aktenzeichen 1 BvL 8/05 den § 4 Abs. 1 des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes (SpStG HH) mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt (BVerfGE 123, 1).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Februar 2009 ( 1 BvL 8/05 BVerfGE 123, 1) die Unvereinbarkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab mit Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls explizit für das SpStG HH festgestellt.

    Die Bindungswirkung fällt diesbezüglich jedoch ausnahmsweise weg, da sich durch den (nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ergangenen) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 ( 1 BvL 8/05) eine Ermittlung des Durchschnitts der Einspielergebnisse nicht mehr entscheidungserheblich ist.

  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07
    Der Bundesfinanzhof hat im Revisionsverfahren II R 2/05 das Urteil des Finanzgerichts Berlin aufgehoben und die Sache an das nunmehr zuständige Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen (Urteil vom 26. Februar 2007, BFHE 217, 280 , BFH/NV 2007, 1255 ).

    Der Senat musste auch nicht den vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 26. Februar 2007 ( II R 2/05) geforderten Durchschnitt der Einspielergebnisse ermitteln.

    Der Bundesfinanzhof hat einen Verfassungsverstoß weder darin gesehen, dass lediglich die Steuer für die in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen betriebenen Spielgeräte erhöht wurde, noch in der Höhe der Steuer (BFH-Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , BFH/NV 2007, 1255 ) Diese Entscheidung ist abschließend; der Senat ist hieran gebunden, § 126 Abs. 5 FGO .

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07
    Da die VwGO darüber hinaus keine Regelungen enthält, auf die der Ausspruch einer vorübergehenden weiteren Anwendung im Normenkontrollverfahren gestützt werden könnte, schließt das Bundesverwaltungsgericht hieraus, dass eine weitere Anwendung einer für verfassungswidrig erklärten Regelung nicht zulässig ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 9. Juni 2010 9 CN 1/09, KStZ 2010, 166).
  • FG Berlin, 01.11.2004 - 8 K 8052/01

    Festsetzung von Vergnügungssteuer auf Grundlage des Berliner Gesetzes über eine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07
    Die Klägerin hat fristgerecht vor dem ursprünglich zuständigen Finanzgericht Berlin Klage erhoben; das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 8 K 8052/01 erfasst.
  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09

    (Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07
    Das Gericht musste die Sache auch nicht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aussetzen (Vorlagebeschluss vom 1. Oktober 2010 11 K 434/09, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10

    Verfassungsmäßigkeit des Berliner Vergnügungsteuergesetzes - Kein

    Der Bundesfinanzhof hob mit Urteil vom 26. Februar 2007 (BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255) das diesem Verfahren zugrundeliegende Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 1. November 2004 in der Sache 8 K 8052/01 auf und verwies die Sache an das nunmehr zuständige Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurück, wo es unter dem Aktenzeichen 6 K 6080/07 geführt wurde.
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